ADAC Kaufvertrag für einen gebrauchten Wohnwagen

Grünweißer Retro Wohnwagen auf Wiese mit orangefarbenem Sonnenstuhl, Tisch, Hocker und Kühbox davor ..
Auch für Wohnwagen gibt es einen großen Gebraucht-Markt© stock.adobe.com/Maya

Wer einen gebrauchten Wohnwagen von privat kaufen will, sollte unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Was Sie dabei beachten sollten und wie Sie den Kaufvertrag richtig ausfüllen.

  • Am besten den ADAC Musterkaufvertrag verwenden

  • Privater Kauf: Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig

  • Erst prüfen, dann unterschreiben: Wichtiges zum Kaufvertrag

Wohnwagen-Kaufvertrag zum Download

Hier finden den Sie den ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Wohnwagenkauf beziehungsweise -verkauf zum Download.

Kaufvertrag für gebrauchte Wohnwagen
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Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Wohnwagen. Private Verkäuferinnen und Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen. Beim Verkauf von Unternehmer oder Unternehmerin an eine Privatperson (Verbraucherin oder Verbraucher) ist ein Haftungsausschluss unwirksam.

Als Unternehmer oder Unternehmerin gilt, wer beim Verkauf im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel, wenn ein selbstständiger Handwerker, Architekt oder Bauunternehmer seinen überwiegend gewerblich genutzten Wohnwagen, den er auf Baustellen als Bürofahrzeug genutzt hat, verkaufen möchte.

Hier finden Sie alle Informationen zur Haftung bei Mängeln am gebrauchten Wohnwagen.

Vollmachten für Kauf und Verkauf

Möchten Sie jemanden mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf Ihres Wohnwagens beauftragen, können Sie dafür die ADAC Mustervollmachten verwenden:

Vollmacht für den Verkauf eines Fahrzeugs
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Vollmacht für den Kauf eines Fahrzeugs
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Wichtige Tipps für Verkäufer

Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Wohnwagens auf der sicheren Seite.

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist beziehungsweise die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

  • Prüfen Sie, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat, wenn eine Probefahrt gemacht werden soll.

Laden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunter
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  • Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannten Mängel an dem Wohnwagen mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.

  • Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.

  • Möchten Sie vorhandenes Zubehör vor dem Verkauf noch entfernen oder nicht mit verkaufen, können Sie das im Vertrag vermerken.

  • Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.

  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf.

  • Meldet der Käufer den Wohnwagen nicht um, haften Sie weiter für Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden den Wohnwagen sofort um. Oder setzen Sie ihn vor Übergabe außer Betrieb.

Wichtige Tipps für Käufer

Diese Tipps sind wichtig für Käufer und Käuferinnen:

  • Lassen Sie den Wohnwagen vor Unterschrift technisch überprüfen. Dazu können Sie zum Beispiel den ADAC Camper Check nutzen. Machen Sie eine Probefahrt und notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.

  • Fragen Sie den Verkäufer nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Zahl der Vorbesitzer sollte im Vertrag stehen.

  • Fragen Sie explizit nach Undichtigkeiten oder lassen Sie den Wohnwagen auf Wasserschäden untersuchen. Anderenfalls sollten Sie den Zustand möglichst genau selbst untersuchen.

  • Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren wie zum Beispiel die Tempo-100-km/h-Zulassung. Fragen Sie nach dem Baujahr, denn dieses kann von der Erstzulassung abweichen.

  • Achten Sie auch auf das Alter der Reifen. Anhängerreifen müssen bei einer Tempo-100-km/h-Zulassung jünger als sechs Jahre und mindestens mit Geschwindigkeitskategorie L gekennzeichnet sein.

  • Sind Teile des Wohnwagens nicht mehr im Originalzustand, prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.

  • Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör wie zum Beispiel Markise, Mover, Dach- oder Fahrradträger im Kaufvertrag vollständig aufgeführt sind.

  • Prüfen Sie , ob zum Beispiel Kühlschrank, Heizung, Toilette, Dusche oder Herd funktionieren. Lassen Sie sich die Bedienungsanleitungen zu den eingebauten Geräten und die Allgemeine Betriebserlaubnis zu Anbauteilen aushändigen.

  • Achten Sie auf eine gültige Plakette der Gasprüfung. Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre von einem Sachverständigen überprüft werden. Viele Campingplätze lassen Sie nur mit gültiger Prüfplakette auf den Platz.

  • Fragen Sie nach der Masse im fahrbereiten Zustand und Zuladungsgewicht*.

  • Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des beziehungsweise der Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift mit in den Vertrag auf.

  • Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.

  • Die für den Wohnwagen abgeschlossenen Versicherungen gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

  • Melden Sie den Wohnwagen unverzüglich um. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).

Hier finden Sie eine Checkliste für den Kauf eines gebrauchten Wohnwagens*

Recht? Logisch! Alle Videos zu Wohnmobil und Wohnwagen

In diesen Videos klären ADAC Juristen kurz und bündig rechtliche Fragen zu Wohnmobil und Wohnwagen*, zum Beispiel zu Führerschein, Ladung, Verkehrsregeln und Maut im Ausland, Abstellen im Wohngebiet, Freistehen und Lieferverzögerungen beim Kauf.

ADAC Kaufvertrag richtig ausfüllen

Ein Mann sperrt seinen Wohnwagen ab
Vorfreude auf den eigenen Wohnwagen© picture alliance / Westend61

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Papieren überein?

Besonders wichtig sind im Kaufvertrag folgende Angaben:

  • Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)

  • Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien

  • Kaufpreis

  • Mögliche Unfallschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel

  • Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Die Übergabe des Wohnwagens

Der Wohnwagen sollte erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben werden. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer beziehungsweise die Besitzerin wechseln:

  • Originalschlüssel (bei Schlüsselkopien nach dem Verbleib der Originale fragen)

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)

  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung

  • Serviceheft und Betriebsanleitung

  • Zubehör

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