Anhänger gebraucht kaufen: ADAC Kaufvertrag richtig ausfüllen

Ein Auto mit einem Anhänger
Wer einen Anhänger privat kaufen oder verkaufen will, sollte einiges beachten© Shutterstock/Mikbiz

Allen, die einen Anhänger privat kaufen oder verkaufen wollen, hilft der ADAC Musterkaufvertrag. ADAC Clubjuristinnen und -juristen geben Tipps, wie Sie ihn richtig ausfüllen.

  • Nichts vergessen: ADAC Musterkaufvertrag verwenden

  • Privater Kauf: Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig

  • Erst prüfen, dann unterschreiben: Wichtiges zum Kaufvertrag

ADAC Musterkaufvertrag zum Ausdrucken

Hier können Sie den ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Kauf bzw. Verkauf eines Anhängers oder Pferdeanhängers downloaden:

Kaufvertrag für gebrauchte Kfz-Anhänger
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Kaufvertrag für gebrauchte Pferdeanhänger
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Hinweis: Diese Verträge gelten nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Anhängern. Private Verkäuferinnen und Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen. Beim Verkauf vom Unternehmer an Verbraucher oder Verbraucherin ist ein Haftungsausschluss unwirksam.

Als Unternehmer gilt, wer beim Verkauf im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Zum Beispiel selbstständige HandwerkerÄrzte oder Architekten bzw. Handwerkerinnen, Ärztinnen oder Architektinnen, die ihr überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug verkaufen.

Hier finden Sie alle Informationen zur Haftung bei Mängeln am gebrauchten Fahrzeug.

Vollmachten für Kauf und Verkauf

Möchten Sie jemanden mit dem Kauf oder Verkauf Ihres Anhängers beauftragen, können Sie dafür die ADAC Mustervollmachten verwenden:

Vollmacht für den Verkauf eines Fahrzeugs
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Vollmacht für den Kauf eines Fahrzeugs
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Wichtige Tipps für Verkäufer

Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Anhängers auf der sicheren Seite:

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer bzw. die Käuferin volljährig ist und den erforderlichen Führerschein für eine Probefahrt hat. Hier finden Sie eine Haftungsvereinbarung für die Probefahrt:

Laden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunter
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  • Informieren Sie über alle Ihnen bekannte Mängel oder Schäden des Anhängers (zum Beispiel Unfall- und Wasserschäden am Ladeboden).

  • Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Fahrzeugübergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.

  • Händigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.

  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf.

  • Meldet der Käufer bzw. die Käuferin den Anhänger nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie gemeinsam zur Zulassungsstelle und melden den Anhänger sofort um. Oder setzen Sie ihn vor Übergabe außer Betrieb. Der Käufer bzw. die Käuferin braucht für die Abholung dann ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger.

Wichtige Tipps für Käufer

Diese Tipps sind wichtig für Käuferinnen und Käufer:

  • Lassen Sie den Anhänger vor Abschluss des Vertrages zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum checken und machen Sie eine Probefahrt.

  • Fragen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäuferin nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. 

Anhänger gebraucht kaufen: Auf diese Schwachstellen sollten Sie achten

Achten Sie auf diese technischen Details, wenn Sie einen gebrauchten Anhänger kaufen wollen:

  • Wasserschäden am Ladeboden

  • Achse, Deichsel und Reifen prüfen

  • Bremsen und Auflaufvorrichtung testen

  • Die Anhängerkupplung sollte nicht ausgeschlagen sein und kein Spiel haben

  • Bremsseilzüge (Knicke, Korrosion)

  • Stützräder und Stützen

  • Felgen auf Bordsteinstreifer prüfen

  • Ladeklappe, Scharniere, Gasdruckfedern testen

  • Roststellen (zum Beispiel in den Radkästen)

  • Dichtmasse zwischen Boden und Bordwänden sollte fest in der Fuge sitzen

  • Dach oder Plane: Risse, poröser Zustand

  • Beleuchtung, Blinker, Bremsleuchten, Stecker und Kabel testen

  • Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren (z.B. Tempo- 100-km/h-Zulassung).

  • Achten Sie auf das Reifenalter. Anhängerreifen müssen jünger als sechs Jahre und mit
    der Geschwindigkeitskategorie L gekennzeichnet sein.

  • Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.

  • Lassen Sie sich die Bedienungsanleitung und Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu An- oder Ausbauteilen geben.

  • Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des oder der Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift mit in den Vertrag auf.

  • Die auf den Anhänger abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können diese aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

  • Reine Sportanhänger sind versicherungsfrei. Klären Sie aber mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, ob Sportanhänger mitversichert sind.

  • Melden Sie den Anhänger unverzüglich um. Dazu wenden Sie sich an Ihre Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).

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Anhänger-Kaufvertrag privat ausfüllen

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Fahrzeugpapieren überein?

Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Besonders wichtig sind folgende Angaben:

  • Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)

  • Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien

  • Fahrzeugidentifikationsnummer des Anhängers

  • Kaufpreis

  • Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel

  • Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben

Die Übergabe des Anhängers

Den Anhänger sollten Sie erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer bzw. die Besitzerin wechseln: